Recht der Öffentlichkeit

In Schweden darf sich jeder in der Natur aufhalten, auch in Gebieten, die jemand anderem gehört. Dies nennt man Allemansrätt. Es ist ein Recht, das aber auch Verantwortung bedeutet. Man kann es so zusammenfassen, dass wir nicht stören, nicht zerstören

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  1. Die schwedische Umweltschutzbehörde

Spezielle Regeln im Naturreservat Fegen:

Sie sind jederzeit willkommen das Naturreservat zu besuchen müssen aber folgendes bedenken:

  • Feuer dürfen Sie nur an den angewissenen Plätzen machen
  • Zelte und Wohnwagen dürfen nur an den ausgezeichneten Plätzen stehen ( 2 Tage), der Platzverwalter weisst ihnen dies zu.

Sie müssen weiterhin bedenken das in der Zeit vom 1.April - 31.Juli folgendes gilt:

  • Sie dürfen sich weder aufhalten noch durch das Vogelschutzgebiet fahren.
  • Der See Fegen darf mit Motorbooten nur mit 5 Knoten Geschwindigkeit befahren werden.

Eine Karte über das Reservat finden Sie hier.

Spezielle Regeln für den Kalvsee und Umgebung

Auch ausserhalb des Naturreservates, in der Umgebung des Kalvsees gibt es ein lokales Feuerverbot das zwischen dem 1.Mai - 30.September gilt. Dieses Verbot gilt auch bis zu 200 meter von der Strandlinie des Kalvsees und innerhalb 100 meter von der Strandlinie zum Lillån, Stångån(südliche Wegbrücke) und Ätran(südliche Wegbrücke).

Eine Karte über die lokalen Feuerverbotsstellen finden Sie hier.

Ausser diesen Hinweisen gilt das Allgemeine Jedermannsrecht hier in Schweden das zu beachten und zu befolgen ist! Wir wünschen ihnen einen schönen Aufenthalt bei uns!

Allemansrätt - Wissen und Etikette in der Natur

In der Umgebung Fegens das sich als Naturreservat auszeichnet, gibt es spezielle Regeln die man befolgen muss wenn man als Besucher das Reservat betritt. Dies gilt zum Schutz für das wertvolle Natur und Tierleben das hier zu finden ist. Auf dieser Seite ersehen sie alle Information die sie wisen müssen.

Wandern, Radfahren oder Reiten

Sie können in der Natur wandern, Rad fahren oder reiten. Sie dürfen jedoch keine Grundstücke, Waldplantagen, Felder oder anderes Land mit Feldfrüchten überqueren. Grundstücke sind Bereiche in der Nähe von Bauernhöfen und Wohngebäuden, in denen diejenigen, die leben, das Recht haben, nicht gestört zu werden. Wenn Sie eine Weide überqueren, müssen Sie die Tore hinter sich schließen. Vermeiden Sie Radfahren oder Fahren auf Wegen, auf denen das Gelände weich und der Boden empfindlich ist. Sie dürfen nicht auf markierten oder bergauf gelegenen Skipisten fahren.

Zelt und Wohnwagen

Sie können jede Nacht in der Natur campen. Um länger am selben Ort oder mit mehreren Zelten zu campen, ist die Erlaubnis des Grundbesitzers erforderlich. Sie benötigen ebenfalls eine Erlaubnis, um Ihren Wohnwagen entlang einer Privatstraße zu parken. Das Fahren eines Wohnwagens oder Wohnwagens abseits der Straße, beispielsweise am Strand oder auf einem Feld, ist nicht gestattet.

Auf dem Wasser

Sie dürfen Boot fahren, ankern und vorübergehend am Strand festmachen, an Land gehen und an den Stränden schwimmen, außer in der Nähe von Wohngebäuden. Bitte beachten Sie, dass es Vogelschutzgebiete und andere Schutzgebiete gibt, in denen das Bootfahren oder das an Land gehen verboten sind. Diese Bereiche sind mit Schildern gekennzeichnet.

Angeln

Zum Angeln ist eine Angelkarte oder eine andere Genehmigung erforderlich. In Seen, für die Sie keine Angelkarte kaufen können, ist das Angeln verboten.

Hunde

Stören Sie Nester oder Jungtiere nicht. Es ist verboten, die Tierwelt zu stören oder zu schädigen. Zwischen dem 1. März und dem 20. August, dürfen Hunde nicht frei herumlaufen, da die Wildtiere dann Junge haben. Für den Rest des Jahres müssen Sie Ihren Hund in freier Wildbahn beaufsichtigen. In vielen Außenbereichen und im Schärengarten ist es üblich, Hunde anzuleinen.

Feuer

Im Sommer gibt es üblicherweise ein Feuerverbot. Dann sind alle offenen Feuer verboten, auch in bereitgestellten Feuerstellen. Zu anderen Zeiten ist es zulässig, ein Feuer anzuzünden, wenn Sie dies mit großer Vorsicht tun und später sicherstellen, dass das Feuer erloschen ist. Feuern Sie nicht direkt auf Felsvorsprüngen - diese können platzen.

Beeren, Pilze und Blumen

Sie können Beeren, Pilze und Blumen pflücken, die nicht unter Naturschutz stehen. Es ist jedoch verboten, Bäume und Sträucher ohne Erlaubnis zu fällen, Äste und Äste zu brechen, Rinde zu entfernen oder die Bäume auf andere Weise zu beschädigen.

Nehmen Sie den Müll mit

Es ist verboten, Müll in die Natur zu werfen oder zu hinterlassen. Glasscherben, leere Flaschen, Plastik, Angelschnur oder anderer Müll zerstören das Naturerlebnis und können sowohl Menschen als auch Tieren schaden.

Geschützte Natur

In geschützten Naturgebieten, wie Nationalparks und Naturschutzgebieten gelten besondere Regeln, die das Recht auf öffentlichen Zugang einschränken können. An anderen Orten, beispielsweise auf Freizeitgelände, gelten möglicherweise lokale Vorschriften. Hier ist das Symbol, das geschützte Bereiche kennzeichnet.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der schwedischen Umweltschutzbehörde. Hier finden Sie weitere Informationen in Schwedisch, Englisch und Deutsch. Darüber hinaus gibt es einen einfachen schwedischen Text über das Allemansrätt. Außerdem sind zusammenfassende Broschüren auf Schwedisch, Englisch und Deutsch über das Allemansrätt erhältlich.

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